Seit wenigen Tagen ist es offiziell: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten.
Dieses Gesetz markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die digitale Landschaft in Deutschland und Europa. Webseitenbetreiber, insbesondere im B2C-Sektor, stehen vor neuen Anforderungen, die nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch eine wertvolle Chance für Wachstum und digitale Inklusion darstellen.
Doch was bedeutet das konkret? Was müssen Unternehmen beachten? Und wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Website barrierefrei gestaltet ist? Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die Hintergründe, gesetzlichen Anforderungen und praktischen Umsetzungen dieses entscheidenden Gesetzes.

Barrierefreiheit im Web: Hintergrund des Gesetzes
Das BFSG ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Dieses Regelwerk legt fest, dass Produkte und Dienstleistungen in der ganzen EU bis spätestens 2025 für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sein müssen. Ziel ist es, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben und ihnen einen barrierefreien Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu sichern.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre digitalen Dienste – darunter Webseiten, Apps und andere interaktive Inhalte – entsprechend anpassen müssen. Der Standard, auf den sich das Gesetz stützt, ist die sogenannte WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) in der Version 2.1. Diese Richtlinien definieren die technischen Anforderungen an barrierefreie digitale Inhalte. Darüber hinaus verweist das BFSG auf die europäische Norm EN 301 549, die spezifische technische Parameter für Barrierefreiheit festlegt.
Neue rechtliche Anforderungen für Webseiten
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes sind Webseitenbetreiber verpflichtet, ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das konkret? Die Umsetzung umfasst folgende Schwerpunkte:
- Einfacher Zugang für alle: Webseiten müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, problemlos navigiert und genutzt werden können.
- Konformität mit WCAG 2.1 (AA): Dies bedeutet unter anderem ausreichende Farbkontraste, skalierbare Schriftgrößen, Alternativtexte für Bilder und die Vermeidung von Barrieren in der Navigation.
- Technische Standards: Die EN 301 549 gibt konkrete Richtlinien für die technische Umsetzung vor, wie zum Beispiel die Bedienbarkeit von Webseiten durch Tastatur oder Screenreader.
Andere digitale Dienste, wie Online-Shops und mobile Apps, fallen ebenfalls unter diese Regelungen.

Betroffene Unternehmen und Ausnahmen
Das BFSG richtet sich vor allem an privatwirtschaftliche Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Darunter fallen insbesondere Online-Shops, Banken, Versicherungen und Dienstleister im digitalen Bereich.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind von der Pflicht ausgenommen. Dennoch bleibt Barrierefreiheit auch für sie ein Wettbewerbsvorteil, den wir später näher beleuchten. Für Terminals und Selbstbedienungsgeräte, wie etwa Geldautomaten, gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 2040.
Sanktionen bei Verstößen
Die Einhaltung des BFSG wird durch Behörden kontrolliert und Verstöße können empfindliche Konsequenzen mit sich bringen. Unternehmen drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes mehrere Tausend Euro betragen können. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Webseiten oder Dienste, die nicht den Anforderungen entsprechen, für Nutzer gesperrt werden.
Doch nicht nur rechtliche Konsequenzen sollten Unternehmen zum Handeln bewegen. Der gesellschaftliche Druck sowie der Anspruch, ein modernes und inklusives Unternehmen zu sein, machen Barrierefreiheit zu einem wichtigen Imagefaktor.
Warum barrierefreie Webseiten ein Gewinn sind
Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesetzlicher Zwang, sondern bietet auch handfeste Vorteile für Unternehmen. Erstens erhöht sie die Reichweite, da Inhalte für eine breitere Zielgruppe zugänglich werden. Zweitens verbessert eine barrierefreie Gestaltung auch die Suchmaschinenoptimierung (SEO): Suchmaschinen wie Google belohnen benutzerfreundliche Seiten. Drittens stärkt Barrierefreiheit das Markenimage, da sie zeigt, dass die Firma soziale Verantwortung übernimmt und Vielfalt fördert.
Nicht zuletzt profitieren Unternehmen von einem gestiegenen Umsatz, da die Kaufhürden für Nutzer gesenkt werden und eine positive Nutzererfahrung für Kundenbindung sorgt.

Optimierungsangebote von der SEO Marketing GmbH
Damit Sie den Anforderungen des BFSG gerecht werden, bieten wir Ihnen bei der SEO Marketing GmbH einen umfassenden Service. Für nur 199 € führen wir eine professionelle Prüfung Ihrer Website durch, um mögliche Barrieren zu identifizieren. Zudem bieten wir individuelle Optimierungen und sichern bei erfolgreicher Umsetzung eine Zertifizierung durch cert-eu.org, die Ihre Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen belegt.
Was Sie erhalten:
- Detaillierter Prüfbericht Ihrer Webseite
- Professionelle Optimierungsmaßnahmen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
- Zertifizierung, die Ihre barrierefreie Website nachweist
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Website zukunftssicher und attraktiv für neue Zielgruppen zu gestalten.
Handlungsempfehlung
Lassen Sie Ihre Webseite jetzt prüfen und holen Sie sich das Zertifikat, das zeigt, dass Ihr Unternehmen bereit für die Zukunft ist. Klicken Sie hier, um Ihre Prüfung zu buchen.
Barrierefrei zu gestalten ist nicht nur Pflicht, sondern eine Chance, von der Ihr Unternehmen langfristig profitieren wird. Stellen Sie noch heute sicher, dass Sie nicht nur den rechtlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch die Vorteile der Barrierefreiheit voll ausschöpfen können.